Keine Toilette in der NäheWildpinkeln - oder geht es auch anders Wildpinkeln (öffentliches Urinieren) ist im übrigen keine Seltenheit: Ob auf Festivals, Jahrmärkten oder einfach in einer unbekannten Gegend. Oft ist es so, dass entweder gar keine Toiletten oder viel zu wenige vorhanden sind. Da kommt vor allem bei Herren schnell der Gedanke auf, dass sich ein langes Warten nicht lohnt – ein Baum oder ein Gebüsch sind ja zumeist in der Nähe zu finden. Doch wer dabei erwischt wird, muss in der Regel tief in die Tasche greifen! Öffentliches Urinieren, oder auch "draußen pinkeln", bedeutet kurz gesagt, dass Personen ihre Notdurft im Freien verrichten. Ob diese Personen im Wald pinkeln oder einfach nur hinter einem Busch am Straßenrand ist dabei irrelevant, denn in der Öffentlichkeit zu urinieren, ist in Deutschland nicht erlaubt. In der Rechtssprache kann das Wildpinkeln als sogenannte "Erregung öffentlichen Ärgernisses" gelten, was laut dem deutschen Strafgesetzbuch (StGB) eine nicht unerhebliche Konsequenz nach sich ziehen kann. In der Regel ist eine Geldstrafe vorgesehen, aber bei besonders schweren Fällen kann sich das Bußgeld für Wildpinkeln schnell sogar zu einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr entwickeln. Besonders strenge Städte verhängen dafür sogar bis zu 5000 Euro Strafe. Einige Beispielstädte sind Erfurt, Hannover oder auch Stuttgart, wo für Wildpinkeln ein saftiges Bußgeld verlangt wird. Doch das muss nicht sein - lassen Sie es nicht soweit kommen.